Fördermittel

Im wesentlichen wird durch die öffentliche Hand Maßnahmen zur Energieeinsparung und somit zur CO2 - Reduzierung gefördert. Wie beispielsweise:

· Wärmedämmung von Außenwänden, Dach und Kellerfußboden

· Erneuerung der Fenster

· Sanierung der Heizungsanlage

· Einsatz von Anlagetechnik von erneuerbaren Energien (z.B. Solaranalgen, BHKW, Geothermie

Förderung von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau, zuständig für staatliche Förderungen); auch auf Landesebene gibt es zahlreiche Förderprogramme; teilweise werden auch von den Städten in besonders ausgewiesenen Gebieten Förderungen zur CO2 - Einsparung gewährt. Förderung durch BAFA (Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle http://www.bafa.de).

Wir sind KfW gelistete Energieberater, die auch die Möglichkeit zur Mitwirkung bei der Förderungsantrag haben. Ebenso sind wir auch bei der BAFA und Dena (Deutsche Energie-Agentur GmbH http://www.dena.de) zugelassene Energieberater.

Bei der Förderung muss sich der Antragssteller muss sich zwischen Zuschussvariante (z.B. 10% der Investitionskosten) und der Kreditvariante (max. € 50.000,- je Wohneinheit) entscheiden.

Durch eine qualifizierte Beratung unterstützen wir Sie bei größeren Projekten auch durch unser Planungsbüro (http://www.interplan-gt.de).