Qualifikation des Energieberaters

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) stellt an zugelassene Energieberater folgende Bedingungen:

 

Energieberater sind:

Ingenieur oder Architekt die durch ihre berufliche Tätigkeit oder Aus- bzw. Fortbildung, die für eine Energieberatung im Rahmen des Förderprogramms notwendige Fachkenntnisse erworben haben

 

oder

          

· Einen Lehrgang der Handwerkskammer zum/zur geprüften „Gebäudeenergieberater/in (HWK)“ bestanden haben

oder

· Einen geeigneten Ausbildungskurs erfolgreich absolviert haben, dessen Mindestinhalte und Eingangsvoraussetzungen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuvor festgelegt worden sind.

· Darüber hinaus muss ein Energieberater unabhängig sein, d.h. es dürfen keine Eigeninteressen an den Investitionsentscheidungen des Beraterungsempfängers gegeben sein.

 

Der Begriff des „Energieberater“ ist rechtlich nicht geschützt. Energieberater, die die vorgeschriebenen Bedingungen nicht erfüllen können keine Förderungen beantragen.

Die Zulassung ist personenabhängig. In unserem Büro erfüllen folgende Mitarbeiter die gesetzlichen Voraussetzungen:

 

Herr Dipl. Ing. (FH) M. Nagel (auch bei der KfW, der Bafa und Dena gelistet)

Frau Dipl. Ing. (FH) Schöll

 

 

Voraussetzungen für Energieberater (u.a.):

·       Ingenieurzeugnis

·       Langjährige Berufserfahrung

·       Fachkenntnis in

                          - Wärmebedarfsermittlung

                          - Wärmeschutztechnik

                          - Heizungstechnik

                          - Erneuerbare Energien

                          - Allgemeine Energieberatung