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Bedarfs-/ Verbrauchsausweis |
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Es gibt zwei Arten von Energieausweis: · Bedarfsausweis · Verbrauchsausweis
Bedarfsausweis Wird auf Grundlage der Bausubstanz und der Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, Warmwasserversorgung, Regelung, Beleuchtungsnutzung und des Energieträgers wie Öl, Gas oder Kohle) berechnet. Der tatsächliche Verbrauch in Bestandsgebäuden bleibt dabei unberücksichtigt, da er von Nutzer zu Nutzer verschieden sein kann. Der errechnete Wert ist vergleichbar mit der Angabe der Autohersteller für den Verbrauch eines PKWs, z,B. 6 ltr. / 100 km. Dieser Wert stellt den Bedarf dar. Darin bleibt der individuelle Fahrstil unberücksichtigt (z.B. schnelles Anfahren, häufiges Abbremsen). Die Vergleichsmöglichkeit mit anderen Autoherstellern ist somit gegeben, da alle „Bedarfsangaben“ auf der gleichen genormten Berechnung erfolgen. Von allen Fachgremien und der Dena (deutsche Energie Agentur) wird der „Bedarfsausweis“ empfohlen, weil er die tatsächliche energetische Substanz der Immobilie darstellt.
Verbrauchsausweis Der Verbrauchsausweis wird auf Basis der tatsächlichen Energieverbrauchswerte der letzten 3 Jahre berechnet und auch auf die Fläche umgerechnet und durch den standortbezogenen Klimafaktor bereinigt. Die verbrauchsabhängige Berechnung ist nur für eingeschränkte Gebäudekategorien zugelassen. Das Ergebnis ist stark von den Lebensgewohnheiten der Bewohner abhängig. Modernisierungsempfehlungen sind nur schwer oder gar nicht möglich, da die Gebäudehülle und die Anlagentechnik nicht bewertet wird. Je nach Alter und Fläche kann der Verbrauchsausweis ausreichend sein. |

