Fristen und Termine

 

Während der Energieausweis für Neubauten bereits ab 2002 ausgestellt werden, wird der Energieausweis für Bestandsbauten Schritt für Schritt seit Juli 2008 zur Pflicht.

Die Einzelheiten der Einführung im Detail:

 

Gebäudeklassifizierung

Wohngebäude

Nichtwohngebäude

Energieausweis im Neubau

Pflicht Bedarfsausweis

Pflicht Bedarfsausweis
ab 01.10.07

Energieausweis im Altbau

schrittweise Einführung
ab 01.07.08

Pflicht ab 01.07.09
Wahlfreiheit Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

Baujahr 1965 und älter
Baujahr 1966 und jünger
alle Gebäude

Pflicht ab 01.07.08
Pflicht ab 01.01.09
Wahlfreiheit bis 30.09.08

 

Albau bis 4 WE BJ 1977 und älter

Bedarfsausweis ab 01.10.08

 

Albau bis 4 WE BJ 1977 und älter auf Niveau WSVO1977 saniert

Wahlfreiheit Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

 

Jeder Altbau ab Baujahr 1978

Wahlfreiheit Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

 

 

 

Sonderregelungen:

Energieausweis für kleine Gebäude: Ein kleines Gebäude mit einer max. Nutzfläche von 50m² braucht generell keinen Energieausweis.

Energieausweis für Baudenkmäler: Für ein nach dem jeweiligen Landesrecht denkmalgeschütztes Gebäude ist die Ausstellung eines Energieausweis nicht vorgesehen.

 

Energieausweis/Energiepass für Wohngebäude

Für Neubauten wird der Energieausweis bereits seit 2002 ausgestellt. Dieser wird in der Regel über den Bauträger oder Architekten erstellt.
Für Bestandsbauten wird der Energieausweis Schritt für Schritt seit Juli 2008 zur Pflicht. Zwingend erforderlich ist der Energieausweis/Energiepass dann bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen. Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung muss der Eigentümer zwar nicht von sich aus aktiv werden, aber auf Verlangen des Interessenten, Neumieters oder Käufers ist der Energieausweis vorzulegen. Wenn Sie keinen gültigen Energieausweis vorlegen können, kann das mit einem Bußgeld von bis zu € 15.000,- bestraft werden.