Während der Energieausweis für Neubauten bereits ab 2002 ausgestellt werden, wird der Energieausweis für Bestandsbauten Schritt für Schritt seit Juli 2008 zur Pflicht.
Die Einzelheiten der Einführung im Detail:
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Gebäudeklassifizierung
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Wohngebäude
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Nichtwohngebäude
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Energieausweis im Neubau
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Pflicht Bedarfsausweis
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Pflicht Bedarfsausweis
ab 01.10.07
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Energieausweis im Altbau
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schrittweise Einführung
ab 01.07.08
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Pflicht ab 01.07.09
Wahlfreiheit Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
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Baujahr 1965 und älter
Baujahr 1966 und jünger
alle Gebäude
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Pflicht ab 01.07.08
Pflicht ab 01.01.09
Wahlfreiheit bis 30.09.08
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Albau bis 4 WE BJ 1977 und älter
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Bedarfsausweis ab 01.10.08
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Albau bis 4 WE BJ 1977 und älter auf Niveau WSVO1977 saniert
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Wahlfreiheit Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
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Jeder Altbau ab Baujahr 1978
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Wahlfreiheit Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
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Sonderregelungen:
Energieausweis für kleine Gebäude: Ein kleines Gebäude mit einer max. Nutzfläche von 50m² braucht generell keinen Energieausweis.
Energieausweis für Baudenkmäler: Für ein nach dem jeweiligen Landesrecht denkmalgeschütztes Gebäude ist die Ausstellung eines Energieausweis nicht vorgesehen.
Energieausweis/Energiepass für Wohngebäude
Für Neubauten wird der Energieausweis bereits seit 2002 ausgestellt. Dieser wird in der Regel über den Bauträger oder Architekten erstellt.
Für Bestandsbauten wird der Energieausweis Schritt für Schritt seit Juli 2008 zur Pflicht. Zwingend erforderlich ist der Energieausweis/Energiepass dann bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen. Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung muss der Eigentümer zwar nicht von sich aus aktiv werden, aber auf Verlangen des Interessenten, Neumieters oder Käufers ist der Energieausweis vorzulegen. Wenn Sie keinen gültigen Energieausweis vorlegen können, kann das mit einem Bußgeld von bis zu € 15.000,- bestraft werden.